Informationen für Unfallersatzwagen
|
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem eigenen Fahrzeug haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit Ihres eigenen Wagens. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu ersetzen. Wir sind Vertrauenspartner vieler Versicherungen und stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit zur Verfügung. Wunschgemäß werden wir die Mietwagenkosten bei der zuständigen Versicherung einreichen und erleichtern Ihnen hiermit unnötigen Zeitaufwand und Ärger. |

| Wir über uns Die Fahrzeuge Günstige Tarife Preisanfrage Mietbedingungen Unfallersatzwagen Tips & Info So finden Sie uns Unser Gästebuch Links Impressum Home |
| © 1999-2002 AVT Autovermietung topcar D-70567 Stuttgart-Möhringen |