Informationen für Unfallersatzwagen

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem eigenen Fahrzeug haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit Ihres eigenen Wagens. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu ersetzen. Wir sind Vertrauenspartner vieler Versicherungen und stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit zur Verfügung. Wunschgemäß werden wir die Mietwagenkosten bei der zuständigen Versicherung einreichen und erleichtern Ihnen hiermit unnötigen Zeitaufwand und Ärger.



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